Für viele Gourmets gilt Hummer als absolute Krönung eines Fisch- und Meeresfrüchteessens. Fast alle Genießer/-innen schwören dabei auf lebende Hummer, die mit dem Kopf voran in kochendes Salzwasser gegeben werden. Nur so ließe sich der optimale und herrliche Schalentiergeschmack optimal auf den Teller bringen.
Zwischen Tierschützer/-innen, Fischhändler/-innen und Konsument/-innen gibt es seit langer Zeit Diskussionen über die Artgerechtigkeit dieser Prozedur und ihren Stellenwert in der Küche als jahrhundertealte Tradition. Fisch-Gruber hat viel Erfahrung mit lebenden Hummern, da Erich Gruber sen. in den 1980er Jahren die größte Hummerhälterungsanlage Österreichs aufgebaut hat.
Der Weg des Hummers
Hummer werden in freier Wildbahn gefangen, in sehr großer Zahl an der Küste Nordamerikas (homarus americanus, erkennbar am braunen Körper), wo der Hummer durchaus als proletarische Spezialität gilt. Kleiner sind die Fangzahlen bei europäischen Hummern (homarus gammarus, erkennbar am lapisblauen Körper), die deshalb auch teurer sind. Nach dem Fang werden die Tiere in Hälterungsanlagen gebracht, wo sie in großen Wasserbecken “gelagert” werden. Von Großhändlern werden sie dann an die Geschäfte oder Restaurants verkauft, wo die Hummer wiederum in kleineren Becken auf ihren Verkauf warten.
Der Streitpunkt…
…war und ist nun just diese Zwischenhaltung in Becken. Während es auf der ganzen Welt gängige Praxis ist, die Hummer in größerer Zahl in Becken unterzubringen und ihnen die Scheren zuzubinden, wurde dies in Österreich nun verboten. Eine große Handelskette hatte gegen einen Strafbescheid des Wiener Magistrats geklagt. Das Magistrat verhängte eine Strafe, weil “die in einem Aquarium im Verkaufsraum der Filiale zum Verkauf angebotenen Zehnfußkrebse auf engstem Raum ohne Bodengrund (Steine, Sand, etc.) und ohne jegliche Rückzugsmöglichkeit mit zusammengebundenen Scheren gehalten worden seien und […] er somit nicht dafür gesorgt habe, dass das Platzangebot, die Bewegungsfreiheit, die Bodenbeschaffenheit, die bauliche Ausstattung der Unterkünfte und Haltungsvorrichtungen, das Klima, insbesondere Licht und Temperatur, die Betreuung und Ernährung sowie die Möglichkeit zu Sozialkontakt den physiologischen und ethologischen Bedürfnissen der Tiere angemessen seien, deren Körperfunktionen und Verhalten nicht gestört würden und ihre Anpassungsfähigkeit nicht überfordert werde.”
Eine Berufung war nicht erfolgreich und der Verwaltungsgerichtshof stellte am 23. April 2010 in einem Erkenntnis fest, dass eine Hälterung unter den weltweit handelsüblichen Bedingungen nicht rechtens sei. Dabei spricht das Erkenntnis von einer “Beeinträchtigung des Wohlbefindens der Hummer” und “Angstzuständen” der Tiere.
Die Problematik…
…besteht darin, dass selbst unter Expert/-innen und Philosoph/-innen Uneinigkeit über die Empfindungsfähigkeit von Hummern besteht. Abgesehen davon ist den Tieren auch in keiner Weise geholfen, wenn sie einige Tage unter “Idealbedingungen” leben, da sie vorher lange Zeit in großen Hälterungsbecken untergebracht waren. Die Hilfestellungen des Gesetzgebers sind nur sehr ungenügend, da keine konkreten Vorschläge zur Unterbringung und Präsentation von Hummern gemacht wurden.
Fisch-Gruber hält sich natürlich an das geltende Gesetz, wünscht sich jedoch klarere und realistischere Regelungen in diesem Bereich. Lebende Hummer sind auf Anfrage – nach den neuen gesetzlichen Bestimmungen – immer noch lieferbar.
Weblink: Urteil des Verwaltungsgerichtshofs
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